Home | Über uns | AGB | Unsere Partner | Impressum | Kontakt




ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ÜBERSETZUNGEN

Nach Empfehlung des Bundesverbands der Übersetzer und Dolmetscher e.V. (BDÜ)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die der Kunde an den Übersetzer vergibt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat.
Die AGB des Übersetzers werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden, und zwar auch dann, wenn der Übersetzer bei der Annahme einzelner Aufträge nicht mehr auf diese AGB Bezug nimmt.
Die AGB gelten vom Kunden als anerkannt, wenn nicht binnen von drei Tagen ein schriftlicher Widerspruch, in dem er die nicht anzuerkennenden Bedingungen nach Art und Umfang genau bezeichnet, beim Übersetzer eingeht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung für den Übersetzer verbindlich.

2. Leistungsumfang – Ausführung – Lieferung
Die Erstellung des Angebotes ist unverbindlich und kostenlos. Die Gültigkeitsdauer der Angebote beträgt 1 Monat. Erstaufträge von Neukunden werden nur gegen Vorkasse angenommen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Alle Übersetzungen werden fachgerecht angefertigt. Der Kunde erhält die mündlich oder schriftlich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Sofern keine bestimmten Vorschriften oder Glossare vorgelegt werden, werden Fachbegriffe in die allgemein verständliche Form übersetzt. Die Lieferung der Übersetzung erfolgt immer ohne Layoutarbeiten. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen auch gerne ein Angebot. Bitte bringen Sie selbstständig in Erfahrung, ob eine von uns angefertigte Übersetzung für die Verwendung zu Ihren Zwecken (z.B. im Ausland, für Behörden, Konsulate, Universitäten usw.) ausreichend ist.
Die Lieferung des Übersetzungsprodukts erfolgt für gewöhnlich per E-Mail, per Messenger oder per Post. Auf Wunsch können die Übersetzungen gegen die entsprechende Gebühr per Einschreiben oder Express-Post geliefert werden. Der Übersetzer haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust des Übersetzungsprodukts durch die elektronische oder postalische Übermittlung.
Soweit der Übersetzer durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.
Lieferfristen werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung nachweisbar an den Kunden versandt wurde. Vorgegebene Liefertermine sind Schätzungsangaben. Sie gelten nicht als verbindliche Zusage. Fixtermine gelten nur dann als wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
Wir können nicht für Verzögerungen haftbar gemacht werden, die durch Fehlfunktionen von E-Mail-Programmen und -Servern und anderen Übermittlungsformen, über welche wir keine direkte Kontrolle haben, verursacht werden.
Wir haften nicht für die Verzögerung Ihrer Auftragsbearbeitung, wenn Ihre E-Mail aus diversen Gründen im SPAM-Ordner landet oder gelöscht wird. In solchen Fällen weisen wir unsere Kunden ausdrücklich auf Ihre Mitwirkungspflicht hin. Vergewissern Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail über eine ordnungsgemäße Abwicklung Ihres Auftrages, wenn Sie z.B. innerhalb von einem Arbeitstag nach Ihrer Anfrage/Nachricht bzw. nach Ablauf der Lieferfrist keine Rückmeldung von uns erhalten haben.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Kunde hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Kunde dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Kunde unaufgefordert und rechtzeitig dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
Fehler, die aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten entstehen und Fehlerhafte Übersetzungen wegen Unleserlichkeit des Ausgangstextes gehen nicht zu Lasten des Übersetzers. Der Kunde verpflichtet sich, jede von uns gelieferte  Übersetzung auf Mangelfreiheit zu prüfen, bevor er die Übersetzung weiterleitet bzw. anderweitig einsetzt.

4. Abnahme – Mängelrüge - Mängelbeseitigung
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Das Übersetzungsprodukt gilt als abgenommen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel (z.B. fehlende Textpassagen) nicht binnen 5 Werktagen, versteckte Mängel (z.B. Irrtümer aufgrund der Vorlage) nicht binnen 10 Werktagen nach Eingang der Lieferung schriftlich anzeigt. Unterschiedliche Auffassungen zum Textstil begründen keinen Mangel. Unterschiedliche Auffassungen zur Terminologie begründen ebenfalls keinen Mangel, wenn der Kunde dem Übersetzer keine Liste der anzuwendenden Termini vor Übersetzungsbeginn bereitgestellt hat. Für die Nachbesserung anerkannter Mängel ist dem Übersetzer eine angemessene Frist einzuräumen. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Kunde hat im Mangelfall Anspruch auf eine mangelfreie Übersetzung. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Sollte sich die Übersetzung für den vom Kunden geplanten Verwendungszweck (Druck, Werbezwecke. etc.) als nicht geeignet erweisen, behalten wir uns das Recht auf Nachbesserung vor. Der Kunde haftet selbst, wenn er nicht angibt, dass eine Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, uns vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen lässt und ohne unsere Freigabe drucken lässt. In keinem Fall entstehen daraus Schadensersatzansprüche an uns. Sollten im Ergebnis des Endlektorats trotzdem Mängel enthalten sein, ist der Haftungsbetrag auf die Rechnungssumme begrenzt. Im Auftragsfall bitten wir Sie daher, uns im Voraus schriftlich mitzuteilen, ob Sie ein Endlektorat zusätzlich beauftragen möchten. Das Endlektorat wird nach der Übersetzung durchgeführt und berechnet sich nach tatsächlichem Zeitaufwand.

5. Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Schadensersatzansprüche Dritter sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung kann die im Werkvertrag vereinbarte Vergütung bzw. den konkreten Betrag der in Rechnung gestellten Übersetzungsleistung nicht übersteigen. Die Haftung des Übersetzers für die Zustellung des Briefes mit der Übersetzung endet mit der Einwurf des Briefes in den Briefkasten.


6. Berufsgeheimnis

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Vergütung
Die Vergütung ist nach Vereinbarung vor oder sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.
Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
Bei Auslandsaufträgen hat der Kunde sämtliche Kosten für den Geldtransfer zu berücksichtigen und zu tragen. Diese Kosten werden nicht in den vom Übersetzer erstellten Rechnungen aufgeführt.

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Der Übersetzer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer einer Übersetzung. Bis dahin hat der Kunde kein Nutzungsrecht.
Der Auftragnehmer behält sich sein Urheberrecht für Übersetzungsprodukte vor.

9. Anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Düsseldorf (Deutschland). Es gilt ausdrücklich deutsches Recht.
Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bedingungen nicht berührt. 



 
   


Переводы, Übersetzungen

2012 © Copyright Georgy Cherkovsky Übersetzungsbüro